28. November 2008: Neues aus dem Sozialdienst - Vortrag von Frau Pia Püntener

Zitat:
"Das Wort sozial (von lat. socius = gemeinsam, verbunden, verbündet) bezeichnet wechselseitige Bezüge als eine Grundbedingtheit des Zusammenlebens, insbesondere des Menschseins (der Mensch als soziales Wesen). Es taucht in mehreren Bedeutungen auf."
 
Aufgrund des Themas, hoffte man, mit einer grösseren Anzahl Interessierter. Schliesslich haben sich "nur" 32 Frauen (vorwiegend) und Männer die Ausführungen von Frau Pia Püntener - Leiterin des Fislisbacher Sozialdienstes - angehört und sie haben Neues, aber auch Unbekanntes erfahren. So sind in der Schweiz Menschen aus allen Altersgruppen und in den verschiedensten Lebenslagen auf Sozialhilfe angewiesen; weit über 200'000 Personen beziehen ganz oder teilweise Leistungen der Sozialhilfe! Sozialhilfe wird aber entgegen landläufiger Meinung (oft auch politisch) nicht einfach nur bezogen. Sozialhilfe wird durch die wirtschaftliche Situation, sowie durch den Arbeitsmarkt bestimmt. Die Sozialhilfe hat die Aufgabe, die Existenz zu sichern und Armut zu verhindern. Ihre Leistungen orientieren sich deshalb am Bedarf.
Etwa 60 Prozent der Sozialhilfebeziehenden sind Alleinstehende, 22 Prozent sind Alleinerziehende und 14 Prozent sind Familien mit Kindern. Auch die Gruppe der Familien mit niedrigem Einkommen ist oft auf Sozialhilfe angewiesen. Ältere Menschen beziehen seltener Sozialhilfe, da die Ergänzungsleistungen zur AHV das Existenzminimum garantieren. Zudem schätzen Fachleute, dass in der Schweiz bis zu 50 Prozent der anspruchsberechtigten Personen keine Sozialhilfe beantragen, da die Abhängigkeit von Sozialhilfe vielerorts als sehr stigmatisierend empfunden wird!
Finanziert wird die Sozialhilfe aus öffentlichen Geldern der Kantone und Gemeinden. Der Bund beteiligt sich nur an der Sozialhilfe für Asylsuchende. Die Gemeinde Fislisbach hatte für 2007 einen Aufwand von Fr. 1'016'839.00 abzudecken, davon betrug die materielle Hilfe Fr. 975'487.00. In den meisten Kantonen gilt eine sozialhilferechtliche Rückerstattungspflicht. Diese kommt bei grösserem Vermögensanfall (Erbe, Lotteriegewinne) zum Zug), aber auch bei Rückkehr zu günstigen finanziellen Verhältnissen, sowie bei widerrechtlichem Leistungsbezug. Die Aufgaben des Sozialdienstes umschreiben nicht nur die Betreuung ihrer Klienten in Bezug auf die gesetzlichen Grundlagen, dazu gehört auch für die Rückerstattung der eingesetzten Mittel zu sorgen. Betrachtet man den Rückfluss im 2007 an die Gemeinde Fislisbach von Fr. 855'991.00 - ohne die Beiträge von Kanton und Bund -, hat 'unser' Sozialdienst sehr gute Arbeit geleistet. Komplexere soziale Probleme und steigende Fallzahlen erhöhen den Spardruck auf die Sozialhilfe und somit auch auf die Gemeinden. Die personellen Ressourcen werden kaum ausgebaut, was den Arbeitsdruck auf die Sozialdienste erhöht und deren Kontrollmöglichkeiten negativ beeinflusst. Gelegentlich wird vom Sozialdienst auch detektivischer Spürsinn bei der Alimentenbevorschussung abverlangt, wenn sich säumige Väter ihren Pflichten zu entziehen versuchen.
Die Möglichkeiten des Sozialdienstes zur Hilfe und Unterstützung innerhalb der Aufgaben und Pflichten sind derart vielfältig, dass eine detaillierte Übersicht an dieser Stelle den Rahmen sprengen würde. So empfiehlt denn Pia Püntener im Bedarfsfall einen Termin mit dem Sozialdienst zu vereinbaren, damit "das Problem" besprochen und Lösungen gefunden werden können.
Die Zuhörer waren sich ob des kurzweiligen und informativen Vortrages einig und dankten mit einem kräftigen Applaus. (Al)
 
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